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Unsere monatliche Patenschaftshilfe an Rentner:innen…

… was bedeuten 35 € im Monat für unsere Senior:innen mit Grundsicherung im Alter oder kleiner Rente?

Extrageld, um:

  • sich selbst eine Freude zu machen.

  • Nachzahlungen für Strom zahlen zu können.

  • den Enkeln etwas zustecken zu können.

  • einige Euros anzusparen für Ersatzbeschaffungen.

  • Ratenzahlungen zu leisten.

  • und vieles mehr.

Grundsicherung im Alter bedeutet, dass die eigene Rente mit dem Anspruch auf 446 € Regelsatz (ab 2022 sind es 449 €) zuzüglich Miete (nach den geltenden Mietstufen in den Kommunen) berechnet wird.

Ein Beispiel:

Frau S. ist 67 Jahre alt, lebt alleine und erhält 730 € Altersrente netto (nach Abzug der KV/PV) und zahlt für 45 qm 450 € warm (inklusive Heizung) an Miete. Ihr Bedarf beläuft sich in dieser Kommune (450 € Warmmiete entspricht der geltenden Mietstufe) folgendermaßen:

Regelsatz 446 €

zzgl.: 450 € Miete (inkl. Heizung)

Bedarf 889 €

Abzgl. Rente 730 €

Anspruch 159 €


Frau S. erhält somit monatlich 159 € an Grundsicherung im Alter durch das zuständige Sozialamt ausgezahlt.

Dies ist ein sehr vereinfachtes Beispiel, zeigt aber auf, dass mit kleiner Rente, ohne Vermögen und weiteren Einkünfte die Grundsicherung nur eine Basisabsicherung ist. Es gelten viele Regeln, wie z.B. keine längere Abwesenheit, Neubeantragung alle 12 Monate, Vorlage der Kontoauszüge, Zuschläge durch Mehrbedarf, etc.. Somit ist es nachvollziehbar, dass viele Anspruchsberechtigte sich scheuen zum Sozialamt zu gehen. Dies ist bitter für alle Rentner:innen, die lange Jahre gearbeitet haben und im Ruhestand auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Sehr oft ziehen sich die armutsbetroffenen Senior:innen zurück und nehmen am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teil.

Eine Pandemie, wie Covid 19, oder die zunehmende Inflation verstärkt die Nöte der älteren Menschen, da diese im Gegensatz zu wesentlich jüngeren Beziehern kaum eine Chance haben noch etwas an der finanziellen Situation zu ändern.

Übrigens 730 € war der Ø monatliche Rentenbezug 2020 von Altersrentnerinnen in den alten Bundesländern (Quelle Dt. Rentenversicherung).


Die Peter + Maria Kinscherff Stiftung vergibt seit Anfang 2020 die Patenschaftshilfe an bedürftige Rentner:innen in unserer Region. Jeden Monat werden neue Anträge bewilligt und bestehende Hilfen werden für die nächsten 12 Monate weiterbewilligt.

Wir freuen uns über weitere Unterstützer, um möglichste viele Patenschaftshilfen zu finanzieren.

Unser Spendenkonto: DE32 6729 2200 0010 0813 78 oder direkt hier




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