
Soforthilfe
Alternativ zur Patenschaftshilfe kann ein Antrag auf direkte Soforthilfe gestellt werden. Die Soforthilfe ist i.d.Regel auf einmalig maximal 420 € begrenzt. In der Regel werden zwischen 200 und 250 € bewilligt.
Die Soforthilfe wird individuell mit den Antragstellern besprochen. Sinnvollerweise erfolgt im Vorfeld ein Telefonat, so kann abgeklärt werden, ob eine Rechnung übernommen werden kann und wie der Ablauf der Soforthilfe ist. Möglich sind die anteilige Übernahme von Energienachzahlungen, Nebenkostennachzahlungen, Tierarztkosten, Haushaltsgeräteanschaffungen, etc..
Sollte die Soforthilfe bewilligt werden, so kann frühesten nach 12 Monaten ein weiterer Antrag gestellt werden.
Wichtig: Die Stiftung kann sich nicht um die Auswahl, Beschaffung oder Lieferung von möglichen Geräten kümmert. Die Stiftung kann aufgrund der eigenen Ressourcen nur eine Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung bewilligen.
Neben der Soforthilfe engagieren wir uns auf vielfältige Weise für armutsbetroffene, ältere Menschen.
Diese sind:
