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Wartung der Waschmaschine

Soforthilfe

Alternativ zur Patenschaftshilfe kann ein Antrag auf direkte Soforthilfe gestellt werden. Die Soforthilfe ist i.d.Regel auf einmalig maximal 420 € begrenzt. Nur in Ausnahmefällen kann ein etwas höherer Betrag genehmigt werden.

Die Soforthilfe kann in Form von einem Gutschein für eine vorab besprochene und beantragte Leistung zur Einlösung bei einem Geschäft erfolgen. Sie kann ebenso über die direkte Zahlung einer eingereichten Rechnung, die im Vorfeld über einen Kostenvoranschlag genehmigt wurde, stattfinden. Denkbar sind u.a. Kosten oder Zuschüsse für Geräte, Möbel oder Nachzahlungen von Nebenkosten, z.B. Energiekosten. Im Vorfeld muss sichergestellt werden, dass dafür keine staatlichen Leistungen bewilligt werden.  

Es kann entweder die Patenschaftshilfe oder die Soforthilfe beantragt werden. Sollte die Soforthilfe bewilligt werden, so kann frühesten nach 12 Monaten ein weiterer Antrag gestellt werden.

Wichtig: Die Stiftung kann sich nicht um die Auswahl, Beschaffung oder Lieferung von möglichen Geräten kümmert. Die Stiftung kann aufgrund der eigenen Ressourcen nur eine Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung bewilligen

Neben der Soforthilfe engagieren wir uns auf vielfältige Weise für armutsbetroffene, ältere Menschen.

Diese sind:

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