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Renterin in Altersarmut zählt letzte Münzen

Förderkriterien der Stiftung

Patenschaftshilfe für bedürftige Altersrentner:innen

Entsprechend unserer Satzung fördert die Stiftung im Zweck Altenhilfe ausschließlich bedürftige Altersrentner:innen und Senior:innen, die in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz leben.

Für die Bewilligung unserer monatlichen Patenschaftshilfe in Höhe von 35 € gilt, dass Anspruchsberechtigte mindestens diese Kriterien erfüllen müssen: 

  • Bezug von Grundsicherung im Alter oder Wohngeld.

  • oder max. 800 € verfügbares Einkommen nach Miete bei Einzelhaushalten und max. 1400 € bei Gemeinschaften (Ehepaare, Lebenspartner), gültig ab 2024.

  • Regelaltersgrenze 65 + und Bezug von deutscher Rente.

  • Erhalt von Hilfe zur Pflege mit Taschengeldbezug in Pflegeeinrichtungen.

Anträge für die Patenschaftshilfe können telefonisch, per Mail oder über die Webseite (Download) angefordert werden.  

Projektförderungen durch und über die Stiftung

Die Stiftung führt eigene Projekte, wie z.B. "Taschengeld zu Weihnachten" oder Gutscheinprojekte durch. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass sich die Stiftung bei einer Projektdurchführung einer anderen gemeinnützigen Organisation in der Altenhilfe engagiert.

Bei diesen Projekten orientiert sich die Stiftung sowohl an den Förderkriterien der Patenschaftshilfe, wie auch an individuell abgestimmte Kriterien in den Zwecken Altenhilfe und Mildtätigkeit.  

Im Vordergrund wird immer die Linderung der Altersarmut sowie den damit verbundenen Begleiterscheinungen stehen.  

Förderkriterien

Wir danken unseren Unterstützern

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Spendenkonto:
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Volksbank Kraichgau eG
DE32 6729 2200 0010 0813 78

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© 2023 Peter + Maria Kinscherff Stiftung für Seniorenhilfe

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