
Altersarmut - Beispiele unserer Senior:innen*
Marlene G.
Frau Marlene G. ist 72 Jahre alt und lebt in einer kleinen Gemeinde im Landkreis Bad Dürkheim. Seit 20 Jahren leidet sie an einer chronischen Erkrankung, die dazu führte, dass sie bereits Anfang 50 eine Erwerbsminderungsrente beziehen musste. Zuvor war sie über einen längeren Zeitraum in der Verwaltung verschiedener Unternehmen tätig und pflegte daneben ihre Mutter.
Ihre Rente beträgt netto 740 € und ist damit nicht sonderlich hoch. Dies liegt unter anderem daran, dass sie zeitweise in Teilzeit gearbeitet hat und nach Eintritt der Erwerbsminderung keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen konnte. Aufgrund fehlender Versicherungszeiten kann sie bei der Berechnung ihres Grundsicherungsbedarfs nicht von dem entsprechenden Grundfreibetrag profitieren. Dieser beträgt im Jahr 2026 maximal 281 €.
Frau G. lebt mit ihrem älteren Lebensgefährten in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und bildet mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft. Die günstige Miete wird ihr anteilig zur Hälfte als Kosten der Unterkunft angerechnet. Dadurch erhält sie lediglich rund 160 € ergänzende Grundsicherung, wobei in der Bedarfsberechnung bereits ein Mehrbedarf aufgrund ihrer chronischen Erkrankung berücksichtigt ist.
Letztlich stehen ihr der Regelbedarf von 563 € sowie der krankheitsbedingte Mehrbedarf in Höhe von etwa 130 € monatlich zur Verfügung. Mittlerweile hat Frau G. Pflegegrad 2 und erhält Pflegegeld. Dieses wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, da ihr Lebensgefährte die Pflege übernimmt und das Pflegegeld für die pflegebedingten Aufwendungen sowie für nicht von der Zuzahlungsbefreiung erfasste Medikamente verwendet wird.
Frau G. erhält seit 2021 die monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 € zu ihrer freien Verfügung.
Waltraut S.
Nachdem Frau S. (75 Jahre) aufgrund ihrer Eheschließung und der Kindererziehung mehr als 20 Jahre nicht erwerbstätig war, musste sie ihr Leben im Alter von Mitte 40 Jahren vollständig neu ordnen. Ihr Ehemann nahm sich das Leben, nachdem sein Kleinunternehmen Insolvenz anmelden musste.
In den Jahren zuvor hatte Frau S. lediglich in einem Minijob gearbeitet. Um ihren Lebensunterhalt sichern zu können, nahm sie anschließend eine Vollzeitbeschäftigung im Einzelhandel auf. Dies war ihr möglich, da sie vor ihrer Ehe bereits eine Ausbildung im Einzelhandel absolviert hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten ihre beiden Kinder glücklicherweise ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen.
Da ihr Ehemann nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte, erhielt Frau S. lediglich eine niedrige Witwenrente. Mit Anfang 60 wurde sie erwerbsunfähig und konnte ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen.
Aufgrund der langen Phase unbezahlter Sorgearbeit sowie der vergleichsweise geringen Entlohnung im Einzelhandel belaufen sich ihre Altersrente und die Witwenrente heute (Stand 2026) zusammen auf rund 860 Euro netto monatlich. Ergänzend bezieht sie Grundsicherung im Alter in Höhe von etwa 270 Euro monatlich. Die Warmmiete für ihre kleine Wohnung in einer Mittelstadt des Rhein-Pfalz-Kreises beträgt rund 570 Euro.
Frau S. ist trotz ihres Alters noch sehr mobil und erledigt viele Wege mit dem Fahrrad. Ihre Kinder können sie finanziell nur begrenzt unterstützen, übernehmen jedoch gelegentlich Einkäufe oder fahren sie mit dem Auto zu Arztterminen.
Darüber hinaus ist Frau S. gut in die örtliche Gemeinschaft integriert und nutzt verschiedene kostenfreie Angebote der Altenhilfe. Diese sozialen Kontakte und Unterstützungsangebote tragen wesentlich zu ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und Lebensqualität bei.
Frau S. erhält die monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 €, sodass sie einfach etwas mehr Geld zur freien Verfügung hat.
Jürgen M.
Herr Jürgen M. ist 69 Jahre und lebt in einer Gemeinde der Metropolregion Rhein-Neckar. Er bezieht eine Altersrente von 650 € und ergänzende Grundsicherung. Insgesamt lebt er sehr bescheiden in einer kleinen Wohnung, die er mit einen Ofen beheizt. Jürgen M. kennt ganz andere Zeiten, da er lange Jahre erfolgreich ein Restaurant betrieben hat. In der Selbständigkeit hat er sich nur einige Jahre freiwillig versichert und seine Rente stammt teilweise noch aus seinem Angestelltendasein und seiner Versicherungspflicht in einem Verlag. Doch mit knapp 45 Jahren wollte er was Neues wagen und ging das Risiko ein, sich in der Gastronomie selbständig zu machen. Das Restaurant lief hervorragend, er war ein guter Gastgeber und wenn er mal Zeit hatte, gönnte er sich auch etwas Nettes. Aufgrund seines Lebenswandels und seines Berufswechsels zerbrach seine Ehe als er Ende 40 war. Die Scheidung war finanziell hart, er verlor einen Teil seiner Altersvorsorge, trotzdem machte er sich keine Sorgen, da ja das Restaurant weiterhin sehr gute Einnahmen und damit Gewinne erzielte. So konnte Jürgen M. Geld zurücklegen. Dann erkrankte er, konnte das Restaurant nicht mehr wie gewohnt weiterführen und brauchte wieder ein Teil der Altersvorsorge in dieser Zeit auf. Seine Krankheit verhinderte eine Rückkehr in seinen früheren Beruf im Verlag. Mittlerweile mit 60 Jahren war er finanziell, emotional und körperlich nicht mehr in der Lage noch einmal von Vorne anzufangen und er hangelte sich noch einige Jahre mit schlecht bezahlten Aushilfsjobs und etwas Erspartem bis zur Regelaltersgrenze durch. Seitdem bezieht er Grundsicherung im Alter, engagiert sich ehrenamtlich in seiner Gemeinde und erhält sogar monatlich eine Ehrenamtspauschale, die ihm nicht angerechnet wird. Jede unerwartete Ausgabe, z.B. für ein neuen Akku für sein gebrauchtes und altes E-Bike, stellt ihn vor Herausforderungen. Ohne Rad ist seine Mobilität und sein ehrenamtliches Engagement eingeschränkt.
Herr M. erhält die monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 €, sodass er sich einen individuellen Wunsch erfüllen kann.
*Alle Namen wurden auf Wunsch der Beteiligten geändert.
