top of page
Alte Frau blickt ernst

Altersarmut - Beispiele unserer Senior:innen* 

Karin H.

Frau Karin H. hat gerade ihren 68. Geburtstag gefeiert und wohnt im Kreis Bad Dürkheim. Sie ist in der Pfalz in einem Arbeiterhaushalt aufgewachsen und hat, wie es oft für Mädchen im ländlichen Raum üblich war, nach der Realschule eine Ausbildung zur Arzthelferin gemacht. Gerne hätte sie Abitur gemacht, die Noten hatte sie dafür doch Ihre Eltern drängten zu einer Ausbildung. Frau H. hat gerne in ihrem Beruf gearbeitet, mit ihrem Verlobten plante sie mit Mitte zwanzig die Ehe und Familie und den gemeinsamen Hausbau. Doch es kam anders, da ihr Verlobter tödlich verunglückte und Frau H. sich hochschwanger in der Rolle als alleinerziehende Mutter wiederfand. Sie erhielt zwar Unterstützung durch ihre Mutter bei der Betreuung und konnte wenigsten Teilzeit arbeiten, doch das Geld war immer sehr knapp. Frau H. ist keine nähere Bindung mehr eingegangen, sondern lebte für ihren Sohn. An Rücklagen für das Alter war bei ihrem Gehalt nicht zu denken. Zwischenzeitlich hatte Frau H. in ihren Mittvierzigerjahren aus der Arztpraxis in ein Teilzeitverhältnis in eine Senioreneinrichtung gewechselt und kümmerte sich zudem um ihre pflegebedürftige Mutter bis zu deren Tod. Dann passierte der nächste Schicksalsschlag, der ledige Sohn von Frau H. erlitt eine tödliche Verletzung bei einem Arbeitsunfall und Frau H. fiel in ein großes Loch. Dies führte dazu, dass sie mit Ende 50 erwerbsunfähig wurde. Somit lebt sie seit dieser Zeit von einer kleinen Rente und ergänzender Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. Nach Abzug von den Stromkosten verbleiben ihr noch knapp 400 € zum Leben im Monat. Frau H. hat einen kleinen Hund aus dem Tierschutz, der ihr Struktur gibt und sie zwingt aus dem Haus zu gehen. Sie legt jeden Monat etwas Geld auf die Seite, damit sie unvorhergesehene Tierarztkosten begleichen könnte, da ihr kleiner Mischlingshund ihre größte Freude ist. Durch ihn hat Sie mittlerweile einige Bekanntschaften mit anderen Hundefreunden schließen können. Diese gehen regelmäßig zusammen nach einer ausgedehnten Tour mit den Hunden essen. Fast immer findet Frau H. eine Ausrede, dass sie nicht zum Essen im Lokal oder Biergarten mitgehen kann. Sie möchte nicht, dass die Hundefreunde auf ihre Finanznot aufmerksam werden, auch wenn diese sie möglicherweise einladen würden. Frau H. war es gewohnt sich alleine durch das Leben zu kämpfen und nimmt nicht gerne Hilfe an.

Frau H. erhält die monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 € zu ihrer freien Verfügung.

Karin H.

Maria R.

Frau Maria R. ist 80 Jahre alt und lebt im Rhein-Pfalz-Kreis. Sie hatte bis zu Ihrem Alter von 60 Jahren über 20 Jahre lang ein Geschäft im Textileinzelhandel in der nahen Großstadt betrieben und war 2- mal verheiratet. Sie erhält eine Altersrente in Höhe von 450 € aus der Zeit ihrer Anstellung in einem Kaufhaus und ergänzende Grundsicherung im Alter. Sie hat keinen Anspruch auf Witwenrente, da Ihr letzter, mittlerweile seit 10 Jahren verstorbener Ehemann immer selbständig war. In der letzten Ehe gab es große finanzielle Probleme, die dazu führten, dass die für ihr Alter zurückgelegten Ersparnisse von Frau R. wegschmolzen und sie nach einigen Jahren im Rentenalter auf keinerlei Rücklagen mehr zurückgreifen konnte. Sie musste mit 75 Jahren Grundsicherung im Alter beantragen, damit Sie die Mietkosten Ihrer kleinen Wohnung begleichen kann. Glücklicherweise konnte Frau R. nach dem Tod Ihres Mannes in eine 48 qm Wohnung umziehen, die zudem noch günstig ist, sodass sie von dem ihr zustehenden Grundsicherungsbedarf in Höhe von 446 € im Monat (Stand 2021) nur noch ca. 30 €/Monat für Strom zahlen muss.  Frau R. lebt bescheiden, hat keine Kinder und auch keine Pflegestufe. Sie versucht sich fit zu halten indem sie noch an Sportkursen der VHS teilnimmt und gerne wandert. Man sieht Frau R. nicht an, dass sie alters- und vermögensarm ist, da sie sehr gepflegt und jugendlich wirkt. Manche Kleidungsstücke stammen noch aus der Zeit im Textileinzelhandel, andere Stücke kauft sie Secondhand. Wofür ihr Einkommen nicht reicht, sind z.B. neue Möbel oder einfach ein kleiner Wanderurlaub. Dafür muss sie sehr lange sparen und zwischendurch passiert etwas Unvorhergesehenes, wie z.B. die Kosten für einen neuen Personalausweis oder eine Reparatur an einem Haushaltsgerät. Tritt dieser Fall ein, wird das mühsam zurückgelegte Geld dafür verwendet.

Frau R. erhält die monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 €, sodass sie einfach etwas mehr Geld zur freien Verfügung hat.

Maria R.

Jürgen M.

Herr Jürgen M. ist 69 Jahre und lebt in einer Gemeinde der Metropolregion Rhein-Neckar. Er bezieht eine Altersrente von 650 € und ergänzende Grundsicherung. Insgesamt lebt er sehr bescheiden in einer kleinen Wohnung, die er mit einen Ofen beheizt. Jürgen M. kennt ganz andere Zeiten, da er lange Jahre erfolgreich ein Restaurant betrieben hat. In der Selbständigkeit hat er sich nur einige Jahre freiwillig versichert und seine Rente stammt teilweise noch aus seinem Angestelltendasein und seiner Versicherungspflicht in einem Verlag. Doch mit knapp 45 Jahren wollte er was Neues wagen und ging  das Risiko ein, sich in der Gastronomie selbständig zu machen. Das Restaurant lief hervorragend, er war ein guter Gastgeber und wenn er mal Zeit hatte, gönnte er sich auch etwas Nettes.  Aufgrund seines Lebenswandels und seines Berufswechsels zerbrach seine Ehe als er Ende 40 war. Die Scheidung war finanziell hart, er verlor einen Teil seiner Altersvorsorge, trotzdem machte er sich keine Sorgen, da ja das Restaurant weiterhin sehr gute Einnahmen und damit Gewinne erzielte. So konnte Jürgen M. Geld zurücklegen. Dann erkrankte er, konnte das Restaurant nicht mehr wie gewohnt weiterführen und brauchte wieder ein Teil der Altersvorsorge in dieser Zeit auf. Seine Krankheit verhinderte eine Rückkehr in seinen früheren Beruf im Verlag. Mittlerweile mit 60 Jahren war er finanziell, emotional und körperlich nicht mehr in der Lage noch einmal von Vorne anzufangen und er hangelte sich noch einige Jahre mit schlecht bezahlten Aushilfsjobs und etwas Erspartem bis zur Regelaltersgrenze durch. Seitdem bezieht er Grundsicherung im Alter, engagiert sich ehrenamtlich in seiner Gemeinde und erhält sogar monatlich eine Ehrenamtspauschale, die ihm nicht angerechnet wird. Jede unerwartete Ausgabe, z.B. für ein neuen Akku für sein gebrauchtes und altes E-Bike, stellt ihn vor Herausforderungen. Ohne Rad ist seine Mobilität und sein ehrenamtliches Engagement eingeschränkt.  

 

Herr M. erhält die monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 €, sodass er sich einen individuellen Wunsch erfüllen kann.

*Alle Namen wurden auf Wunsch der Beteiligten geändert.

Jürgen M.
bottom of page