Alternativ zur Patenschaftshilfe kann ein Antrag auf direkte finanzielle Soforthilfe gestellt werden. Die Soforthilfe ist i.d.Regel auf einmalig maximal 420 € begrenzt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Betrag genehmigt werden. Berechtigt sind Betroffene, die in unsere Förderkriterien und unsere Förderregion fallen.
Die Soforthilfe kann in Form von einem Gutschein für eine vorab besprochene und beantragte Leistung zur Einlösung bei einem Geschäft erfolgen. Sie kann ebenso über die direkte Zahlung einer eingereichten Rechnung, die im Vorfeld über einen Kostenvoranschlag genehmigt wurde, erfolgen. Denkbar sind u.a. Kosten oder Zuschüsse für Geräte, Möbel oder Nachzahlungen von Nebenkosten, z.B. Energiekosten.
Es kann entweder die Patenschaftshilfe oder die Soforthilfe beantragt werden. Sollte die Soforthilfe bewilligt werden, so kann frühesten nach 12 Monaten ein weiterer Antrag gestellt werden.
Wichtig: Die Stiftung kann sich nicht um die Auswahl, Beschaffung oder Lieferung von möglichen Geräten kümmert. Die Stiftung kann nur eine Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung über einen Antrag bewilligen.
Die Anträge finden sich auf der Seite https://www.horizont-seniorenhilfe.de/antragsformulare-stiftung . Der Einfachheit halber können die Anträge sowohl für die Beantragung der Patenschaftshilfe, wie auch für die die Soforthilfe genutzt werden.